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   BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B   

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https://dejure.org/2011,39570
BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B (https://dejure.org/2011,39570)
BSG, Entscheidung vom 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B (https://dejure.org/2011,39570)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - B 11 AL 22/11 B (https://dejure.org/2011,39570)
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  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    Soweit die Beschwerdeführerin auf das Urteil des BSG vom 9.11.2010, B 4 AS 37/09 R, verweist, bleibt unklar, welche Folgerungen aus dieser Entscheidung, die sich auf die Frage der Nachholung einer fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens bezieht, für den vorliegenden Fall zu ziehen sein könnten.
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    5 An einer hinreichenden Darlegung der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch hinsichtlich der weiter formulierten Frage, "ob der Jahre später durch Steuerbescheid festgestellte Gewinn des Ehegatten aus selbstständiger Tätigkeit zu Ungleichbehandlung von Leistungsempfängern führen darf, zumal der steuerrechtliche Gewinn durch Abschreibungen und Verlustvorträge gesteuert werden kann und ob dies im Sinne der Gleichbehandlung und der Anrechnungsvorschriften nach dem SGB zulässig sein kann da die Bedürftigkeit eines Arbeitslosen rückwirkend gesteuert werden oder vom Zufall abhängen kann." Die Beschwerdebegründung enthält weder nachvollziehbare Ausführungen zu den einschlägigen Anrechnungsvorschriften noch - soweit sie möglicherweise eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung rügen will - substanzielle Argumente (vgl zu den Anforderungen bei Behauptung der Verfassungswidrigkeit ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; Beschluss des Senats vom 19.1.2011, B 11 AL 137/10 B).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 192/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    6 Bei der ersichtlich auf die Einzelumstände des vorliegenden Falles zugeschnittenen Frage, "ob nicht auch bei der Einkommenserzielung des Ehemanns aus nicht selbstständiger Arbeit die wesentliche Änderung der Verhältnisse nicht ab dem Zeitpunkt (Kalendermonat) eingetreten ist, in dem dem Ehegatten ausreichendes Einkommen zugeflossen ist, so dass ab diesem Zeitpunkt keine Bedürftigkeit mehr bestand und die Anrechnungszeit begann, wobei die Feststellung des Zeitpunkts der wesentlichen Änderung der Verhältnisse durch monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und/oder Vorlage von Kontoauszügen feststellbar wäre", ist bereits zweifelhaft, ob damit eine Rechtsfrage mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus aufgeworfen ist, die in einem Revisionsverfahren mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Beschluss des Senats vom 17.8.2009, B 11 AL 192/08 B).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 19.08.2009 - B 11 AL 116/09 B
    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist aber regelmäßig ein Eingehen auf die einschlägige Rechtsprechung zu verlangen (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 5.8.2008, B 11a AL 167/07 B, oder vom 19.8.2009, B 11 AL 116/09 B).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    6 Bei der ersichtlich auf die Einzelumstände des vorliegenden Falles zugeschnittenen Frage, "ob nicht auch bei der Einkommenserzielung des Ehemanns aus nicht selbstständiger Arbeit die wesentliche Änderung der Verhältnisse nicht ab dem Zeitpunkt (Kalendermonat) eingetreten ist, in dem dem Ehegatten ausreichendes Einkommen zugeflossen ist, so dass ab diesem Zeitpunkt keine Bedürftigkeit mehr bestand und die Anrechnungszeit begann, wobei die Feststellung des Zeitpunkts der wesentlichen Änderung der Verhältnisse durch monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und/oder Vorlage von Kontoauszügen feststellbar wäre", ist bereits zweifelhaft, ob damit eine Rechtsfrage mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus aufgeworfen ist, die in einem Revisionsverfahren mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Beschluss des Senats vom 17.8.2009, B 11 AL 192/08 B).
  • BSG, 05.08.2008 - B 11a AL 167/07 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist aber regelmäßig ein Eingehen auf die einschlägige Rechtsprechung zu verlangen (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 5.8.2008, B 11a AL 167/07 B, oder vom 19.8.2009, B 11 AL 116/09 B).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und sie hat den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 19.01.2011 - B 11 AL 137/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

  • BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

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